JurRum AGB und Widerrufsbelehrung

 

JurRum erbringt Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Das Einverständnis mit nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Voraussetzungen für die Annahme Ihrer Anmeldung.

 

§ 1 Vertragsgegenstand und Fälligkeit

 

Zwischen dem Repetitorium JurRum und dem Kursteilnehmer wird/werden ein Unterrichts- vertrag oder/und ein Vertrag über die Zusendung und Korrektur von Klausuren geschlossen. Die vereinbarte Vergütung ist aus der JurRum Preisliste zu entnehmen.

Im Kleingruppenunterricht richtet sich der Preis nach der Anzahl der Kursteilnehmer. Preisliche Abweichungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Kursgebühr ist im Einzelunterricht bar dem jeweiligen Dozenten zu entrichten und nach jeder Unterrichtseinheit fällig. Für Kleingruppenkurse (ab 2 Teilnehmer) ist hingegen die volle Kursgebühr monatlich im Voraus zu entrichten. Sind Kleingruppenkurse auf mehrere Termine anberaumt, ist die Kursgebühr monatlich für alle Termine im Voraus zu entrichten. Die Kursgebühr für den Unterricht ist in diesem Fall bei Anmeldung und dann jeweils bis zum 3. eines jeden Monats fällig und sofort auf das von JurRum zu benennende Konto des jeweiligen Dozenten zu überweisen oder bei dem jeweiligen Dozenten in bar zu bezahlen.

Bei Buchung des Klausurenkurses erhält der Kursteilnehmer 4 Klausuren/Monat zu Monats- anfang. Er hat die Klausuren innerhalb von 3 Monaten zur Korrektur einzureichen. Die Kursgebühr wird vierteljährlich nach Rechnungsstellung fällig.

 

§ 2 Vertragsdauer/Kündigung

 

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, es sei denn die Dauer wird zu Beginn des Unterrichts schriftlich zeitlich begrenzt, einer gesonderten Kündigung bedarf es in diesem Falle nicht. Das Vertragsverhältnis kann nur bei einer Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 3 Unterrichtstermine

 

1. Die vereinbarten Termine sind verbindlich.

2. Sollte ein verbindlich vereinbarter Termin einmal nicht eingehalten werden können, kann er bis zu zwei Werktage vorher telefonisch beim jeweiligen Dozenten abgesagt werden.

3. Verspätet oder ohne Absage nicht eingehaltene verbindlich vereinbarte Termine sind mit einem Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Unterrichtsentgelts zu vergüten.

4. Wird ein verbindlich vereinbarter Kleingruppenunterrichtstermin rechtzeitig abgesagt, ist in jedem Fall der Mehrbetrag, den die übrigen Teilnehmer aufgrund der Absage zu entrichten haben, durch den absagenden Teilnehmer zu erstatten, sofern sich nicht mühelos ein Ausweichtermin mit allen verbindlich angemeldeten Teilnehmern vereinbaren lässt. Für die Vereinbarung eines Ersatztermins ist der absagende Teilnehmer verantwortlich.

5. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.